Anmeldung

Einreise & Aufenthalt in der Schweiz

Um ein Studentenvisum zu erhalten, sind mindestens 6 Monate (2 Trimester) Intensivkurse erforderlich. Für die Einreise in die Schweiz gelten für Staatsangehörige der UE und EFTA-Länder andere Regeln als für Staatsangehörige anderer Länder. Die zuständige Behörde ist das SEM – Staatssekretariat für Migration. (Quelle: Informationen zur Einreise und zum Aufenthalt in der Schweiz)

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Bildungsangebote des Institut Richelieu Sàrl mit Sitz in der Rue Centrale 10 in 1003 Lausanne.

Datenschutz

Basierend auf der Europäischen DatenSchutz-GrundVerOrdnung (im Folgenden: “DSGVO”) informiert Sie das Institut Richelieu darüber, welche Art von Daten die Schule verarbeitet, wie sie verarbeitet werden und zu welchen Zwecken.

Obwohl die DSGVO eine Verordnung der Europäischen Union ist, ist sie in der Schweiz direkt anwendbar. Aus diesem Grund stützt sich dieses Dokument insgesamt auf die DSGVO.

Uns ist es wichtig, dass Sie ausführlich über die Verarbeitung Ihrer Daten informiert werden. Deshalb bringen wir Ihnen zur Kenntnis, wie und zu welchen Zwecken Ihre personenbezogenen Daten erhoben, verarbeitet und genutzt werden.

Eine Frage?

Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um diese Fragen zu beantworten oder
Ihnen während Ihrer Einschreibung am Richelieu-Institut oder
während Ihrer administrativen Schritte
(Aufenthaltsgenehmigung, Studentenvisum, …) zu helfen.

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